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LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 66/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung des § 814 BGB in die Insolvenzordnung (InsO); Verwehrung der Rückforderung des Geleisteten als treuwidrig bei freiwilliger Leistung und Kenntnis der Nichtschuld als Rechtsgedanke des § 814 BGB
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz, 11.05.2007 - 1 C 144/07
- LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 66/07
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 198/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 66/07
In diesem Fall ist es zur Vermeidung eines Normwiderspruchs geboten, den Anfechtungsgegner so zu stellen, als hätte er aufrechnen können (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1990, Az.: IX ZR 29/90 ; BGHZ 113, 98 ff). - BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62
Schenkungsanfechtung
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 66/07
Folglich ist das Interesse des Empfängers an der Aufrechterhaltung der Zuwendung aus Billigkeitsgründen gegenüber dem Interesse der Insolvenzgläubiger im Allgemeinen auf Anreicherung der Insolvenzmasse nachrangig, wenn die Zuwendung in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Insolvenz des Schuldners stand (BGHZ 41, 298, 301; 58, 240, 243). - BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 159/70
Besondere Konkursanfechtung und Schenkungsanfechtung
Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 66/07
Folglich ist das Interesse des Empfängers an der Aufrechterhaltung der Zuwendung aus Billigkeitsgründen gegenüber dem Interesse der Insolvenzgläubiger im Allgemeinen auf Anreicherung der Insolvenzmasse nachrangig, wenn die Zuwendung in einer gewissen zeitlichen Nähe zur Insolvenz des Schuldners stand (BGHZ 41, 298, 301; 58, 240, 243).